DSV-Schiedsgericht spricht White Sharks Hannover C-Pokal zu
DSV-Pokal C:Umwertung des Endspiels – Was geschieht mit Spandau 04?
Hannover/Düsseldorf. Eigentlich steht am kommenden Sonntag bereits die Vorrunde des Deutschen Pokals der Jugend C 2010 in Düsseldorf und Potsdam zwischen der Gruppen West/Süd und Nord/Ost auf dem DSV-Spielplan. Und doch stand noch eine Entscheidung aus. Nach fast einem Jahr der Ungewissheit, ist nun wahr geworden, was viele Insider in Sachen Jugendwasserball schon immer vermutet haben: Das Finalspiel um den Deutschen C-Jugend Wasserball-Pokal vom 24. Mai 2009 in Düsseldorf Flingern, welches ursprünglich 11:6 für Düsseldorf geendet hatte, wurde nun durch das Gruppenschiedsgericht Nord des Deutschen Schwimm-Verbandes (DSV) umbewertet und die White Sharks nachträglich zum Pokalgewinner 2009 erklärt. Beim C-Jugend-Team des Düsseldorfer SC hatte demnach ein unberechtigter Spieler mitgewirkt.
Deutschland-Wasserball, (damals noch Vogtland-Wasserball), hatte schon damals mehrfach von den Vorgängen berichtet und seinerseits einen entsprechenden Beitrag zur Aufklärung des Falles geleistet. Sollte das Urteil Ende April/Anfang Mai 2010 Rechtskraft erlangen, sollte der DSV in Form von Wasserballwart Ewald Voigt-Rademacher, oder des Jugendsachbearbeiters Dietmar Niechcial, auch das erste Halbfinale entsprechend bewerten, wo der Düsseldorfer SC und mit dem nicht spielberechtigten Spieler aus Ungarn ursprünglich 10:5 gewonnen hatte und damit zumindest die Reihenfolge der Platzierungen neu festlegen.
Der 2. Vorsitzende und Sportliche Leiter der White Sharks Hannover, Michael Bartels, erklärte heute auf Nachfrage von Deutschland-Wasserball.de, zu den Auswirkungen des Urteils, dass es “für den deutschen Wasserball, insbesondere für den Nachwuchs, die richtige Entscheidung mit entsprechender Signalwirkung ist.” Bedauerlich sei, dass die Kinder fast ein Jahr auf dieses Ergebnis warten mussten, und ihnen die Freude einer entsprechend stimmungsvollen Siegerehrung entgangen sei.
Hier der Wortlaut einer Presseerklärung, die Sport-Rechtsanwalt RA Dr. Rainer Cherkeh im Auftrag der White Sharks Hannover an Deutschland-Wasserball überstellt hat:
Das Gruppenschiedsgericht Nord des Deutschen Schwimm-Verbandes (DSV) hat in einer aktuell zugestellten Entscheidung im Beschlusswege festgestellt, dass das Endspiel des Wasserball-Turniers “Deutscher Wasserball Jugend C Pokal 2009″ zwischen den C-Jugend-Mannschaften der White Sharks Hannover e.V. und des Düsseldorfer Schwimmclub 1898 e.V. (DSC) vom 24.05.2009 für die Mannschaft aus Düsseldorf als verloren zu werten ist (Aktenzeichen: DSV-Gruppenschiedsgericht Nord 003/2009).
Zur Vorgeschichte: Das C-Jugend-Finale der Turnierendrunde zwischen den Mannschaften der White Sharks und des Düsseldorfer SC endete mit 11:6 Toren für den Düsseldorfer SC. Für diesen hatte in dem Spiel ein 14-jähriger Spieler vier Tore erzielt, der – ohne dass dies bei der Lizenzstelle des DSV angegeben worden war – zuvor an zwei Wasserballspielen in ungarischen Ligen teilgenommen hatte.
Von der Spielteilnahme in Ungarn hatten die White Sharks erstmals aufgrund einer Internet-Recherche nach dem Turnierspiel am späten Abend des 24.05.2009 Kenntnis erlangt. Der sodann eingelegte Einspruch der White Sharks wurde vom DSV zurückgewiesen. Daraufhin haben die White Sharks Klage gegen den Deutschen Schwimm-Verband e. V. vor dem DSV-Gruppenschiedsgericht Nord erhoben. Der Düsseldorfer SC wurde dem Verfahren beigeladen.
In seinen Entscheidungsgründen führt das DSV-Gruppenschiedsgericht Nord aus:
“Die Klage ist begründet, weil der Spieler für das Finalspiel nicht teilnahmeberechtigt war. Die Voraussetzungen für eine Teilnahme an Wettkampfveranstaltungen im Bereich des Beklagten sind in §§ 15, 308 WB, § 5 WLO geregelt. Diese Voraussetzungen hat der Spieler im Finalspiel am 24.05.2009 nicht erfüllt. Zu diesem Zeitpunkt war sein Startrecht erloschen, weil er für einen Verein außerhalb des Bereichs des DSV gestartet war (§ 23 Buchst. d WB). (…) Nach § 16 Abs. 1 Satz 2 u. 3 WB hätte die Mannschaft des DSC, mit der er an dem Turnier teilnehmen wollte, nicht teilnehmen dürfen.
Die Wasserballspiele mit dem Spieler hätten nicht angepfiffen werden dürfen. Da der Verstoß gegen die Teilnahmeberechtigung erst nach dem Turnier festgestellt worden ist, ist nach § 16 Abs. 2 WB das Finalspiel für den Düsseldorfer SC (Beigeladener) als verloren zu werten.”
Hinweis: Gegen diese Entscheidung können sowohl der DSV als auch der Düsseldorfer SC noch Rechtsmittel einlegen.


















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